Bootsregistrierung unter kroatischer Flagge – Schiffsregister
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Seit 01.01.2020 ist die Registrierung unter kroatischer Flagge an die EU-Regelungen angepasst. Boote / Yachten über 15 Meter Länge müssen im kroatischen Schiffsregister angemeldet werden. In den vergangenen Jahren mussten zum Bootfahren alle Yachten unter kroatischer Flagge bereits ab einer Länge von 12 Metern in das kroatische Schiffsregister mit Sitz in Split, eingetragen werden. Es mussten wesentlich mehr Kriterien für die Eintragung erfüllt werden. Ebenso gab es zur Zulassung ausführliche Begutachtungen von Rumpf, Mindestausstattung und sicherheitsrelevanten Bauteilen.

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