Corona-Maßnahmen Dezember 2020
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Ein striktes Maß für die physische Distanz erfordert die Vermeidung eines engen persönlichen Kontakts in einem Abstand von mindestens 2 Metern im Innenbereich und 1,5 Metern im Freien.

  • Alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sind verboten.
  • Bei privaten Versammlungen und Zeremonien dürfen maximal 10 Personen aus maximal 2 verschiedenen Haushalten anwesend sein.
  • Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen und Zeremonien aller Art müssen um 22.00 Uhr beendet werden.
  • Maximal 25 Personen dürfen bei Beerdigungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen anwesend sein, das Beileid der Hinterbliebenen darf nicht durch engen Kontakt zum Ausdruck gebracht werden, und die Friedhofsverwaltungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Antiepidemie-Maßnahmen zu überwachen.
  • Beschränkung der Arbeitszeit für Bäckereien und Geschäfte für Brot und Backwaren auf 22.00 Uhr.
  • Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr.
  • Aussetzung der Verpflegungseinrichtungen und Bereitstellung von Verpflegungsleistungen in Familienbetrieben, mit Ausnahme der Verpflegungseinrichtungen der Gruppen “Hotels”, “Camps” und der Typen Učenički oder Studentski dom oder Akademis der Gruppe “Sonstige Verpflegungseinrichtungen für Unterkünfte”, die nur Gäste bedienen dürfen die den Unterkunftsservice in ihnen nutzen, wie Schüler oder Studenten.

Ausgenommen von dieser Antiepidemie-Maßnahme dürfen Catering-Einrichtungen der Gruppe “Restaurants”, Gruppe “Catering-Einrichtungen” und Arten von Cafés, Pubs, Buffets, Restaurants, und Imbiß-Betriebe Speisen und Getränke zubereiten und liefern. Diese Catering-Einrichtungen können Lebensmittel in Übereinstimmung mit allen Antiepidemie-Maßnahmen auf eine der folgenden Arten liefern oder liefern:

  • durch persönliche Abholung vor dem Eingang zur Catering-Einrichtung, ohne sie zu betreten
  • indem Sie Lebensmittel aus der Catering-Einrichtung mit Ihrem eigenen Lieferfahrzeug liefern
  • Lieferung von Lebensmitteln aus einer Catering-Einrichtung auf der Grundlage eines zwischen einem Caterer und einem Dritten (legalen oder natürlichen Lieferdiensten) geschlossenen Geschäftskooperationsvertrags, die registriert und in das Register der Lebensmittelunternehmen eingetragen sind, sowie “Drive In” –Betriebe.

Weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung:

  • Aussetzung von Hochzeitszeremonien.Aussetzung von Casinos, Spielautomatenclubs und Wettpunkten.
  • Aussetzung von Fitnessstudios, Fitnesscentern sowie Sport- und Erholungszentren.
  • Aussetzung von Kinder- und anderen Workshops und organisierten Tanzschulen.
  • Aussetzung aller kulturellen und künstlerischen Aufführungen, Programme und Veranstaltungen der Amateure sowie Proben von Amateurensembles, -gruppen und -chören, einschließlich Kirchenchören.
  • Verbot des Konsums von Speisen und Getränken während Kinovorführungen.
  • Aussetzung von Messen und anderen Formen von wirtschaftlichen und touristischen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, bei denen Produkte verkauft, ausgestellt oder ausgestellt werden.
  • Verbot aller Trainings und Wettkämpfe mit Ausnahme von Vereinen, die im 1. und 2. Rang des Wettbewerbs im Seniorenwettbewerb und im 1. Rang des Wettbewerbs im Juniorenwettbewerb auf nationaler Ebene im Mannschaftssport antreten, sowie von Vereinen, die im Einzel- (Einzel-) Sport in Seniorenwettbewerb bei Mannschaftsklubwettbewerben auf nationaler Ebene auf dem höchsten Rang im Ligasystem für Wettkämpfe und Training sowie Wettkämpfe von kategorisierten Athleten in Einzelsportarten (Einzel) und Athleten auf nationaler Ebene, die sich auf Vorschlag des kroatischen Olympischen Komitees gemäß der Liste auf europäische und weltweite Wettkämpfe vorbereiten, Kroatisches Paralympisches Komitee und der kroatische Sportverband der Gehörlosen, genehmigt vom Ministerium für Tourismus und Sport.
  • Zulässige Sportwettkämpfe und -trainings dürfen nur ohne Zuschauer und unter strikter Einhaltung aller vorgeschriebenen epidemiologischen Maßnahmen sowie besonderer Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit durchgeführt werden. Die Organisatoren sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle anwesenden Athleten und das erforderliche technische Personal die vorgeschriebenen einhalten epidemiologische Maßnahmen und dass Sportanlagen ausnahmsweise nur für zulässige Trainings- und Wettkampfzwecke genutzt werden;
  • Fremdsprachenschulen dürfen nur online oder anderweitig betrieben werden, um den Fernkontakt aufrechtzuerhalten.
  • Fahrschulen können theoretisch nur online oder auf andere Weise abgehalten werden, um Fernkontakte aufrechtzuerhalten. Der Fahrunterricht kann maximal 45 Minuten dauern, wobei die Körpertemperatur vor dem Einsteigen in das Auto obligatorisch gemessen werden muss. Eine Pause zwischen zwei Kandidaten muss mindestens 10 Minuten betragen, um das Auto zu lüften und zu desinfizieren. Über alle Teilnehmer am Fahrunterricht müssen Aufzeichnungen geführt werden.
  • Obligatorische Verwendung von Gesichtsmasken oder medizinischen Masken im Freien, wenn ein physischer Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Die Verpflichtung von Mietern, Gebäudemanagern, Arbeitgebern und Vertretern öffentlicher Einrichtungen, alle öffentlichen Bereiche (Handläufe, Aufzüge, Arbeitsflächen, Toiletten usw.) regelmäßig zu desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, kirchliche Messen nach Möglichkeit über Radio, Fernsehen oder auf andere Weise zu übertragen, damit die Gläubigen an der Messe teilnehmen können, ohne zu religiösen Einrichtungen zu kommen. Ausnahme sind die Messen, die am 24. und 25. Dezember 2020 gelesen werden. Diese sind gemäß den besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit abgehalten werden.

Antiepidemische Maßnahmen gelten nicht für:

  • professionelle künstlerische Darbietungen und Programme ohne Chorgesang;
  • Kinovorführungen;
  • Ausstellungen in Museen, Galerien und anderen Ausstellungsräumen;
  • Sitzungen der Vertretungsorgane.

Bei allen Veranstaltungen und Versammlungen ist die Anzahl der anwesenden Personen entsprechend der Größe des Raums begrenzt, so dass für jede anwesende Person eine Nettofläche von mindestens 7 m2 zur Verfügung gestellt werden muss, wobei alle vorgeschriebenen epidemiologischen Maßnahmen und besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit und die Verpflichtung, am Eingang der Einrichtung, in der die Versammlung stattfindet, eine klare Mitteilung über die größtmögliche Anzahl von Personen zu haben, die gleichzeitig in der Einrichtung anwesend sein können.

Die Organisatoren der Versammlung sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versammlungen stattfinden, regelmäßig belüftet werden, dass nicht mehr Personen als die zulässige Anzahl anwesend sind und dass alle Anwesenden alle vorgeschriebenen epidemiologischen Maßnahmen sowie besonderen Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit einhalten.

Arbeitgeber müssen:

  • Arbeitnehmern mit Fieber und Atemproblemen, insbesondere trockenem Husten und Atemnot, bei der Arbeit nach Hause schicken;
  • den physischen Kontakt zwischen Mitarbeitern, wann immer dies möglich ist, reduzieren.
  • Arbeit von zu Hause aus einführen, wenn dies aufgrund der Art der Arbeit möglich ist;
  • wenn möglich gleitende Arbeitszeiten einführen;
  • Organisation der Arbeit in Schichten, dh in Gruppen, soweit möglich;
  • die Anzahl der physischen Besprechungen auf ein Minimum reduzieren;
  • regelmäßig die Bereiche lüften, in denen die Arbeitnehmer wohnen und bleiben.

Einzelne Orte / Landkreise können eigene, strengere Bestimmungen haben, die dann gültig sind.

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