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Anerkennung ausländischer Führerscheine
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Anerkennung ausländischer Führerscheine: Innerhalb der Länder des Mittelmeerraumes gibt es verschieden Abkommen zur Anerkennung der Bootsführerscheine untereinander.

Letztendlich gelten jedoch die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Anerkennung ausländischer Führerscheine / Bootsscheine. Ein amtliches kroatisches Patent wird für einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland beispielsweise in deutschen Gewässern nicht anerkannt. Dort benötigt er einen der deutschen Vereinsscheine, entsprechend dem Fahrgebiet Binnen oder Küstengewässer zum Bootfahren.

Anhand der Tabelle können Sie feststellen, ob Ihr erworbener Führerschein in Kroatien anerkannt wird und ob es Einschränkungen gibt. Die Charter-Gesellschaften richten sich nach diesen Vorgaben sowie den Vorgaben der Versicherer. Sollte Ihr Bootsführerschein / Ihr Patent hier nicht aufgeführt sein, setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrem Vercharterer in Verbindung. Es wird regelmäßig auf dem Wasser kontrolliert. Werden Sie ohne (gültigen) Führerschein angetroffen, müssen Sie mit empfindlichen Geldstrafen (bis 8000 Kuna!) rechnen.

In Kroatien werden folgende Küsten- oder See Führerscheine / Bootsscheine mit den aufgeführen Bedingungen anerkannt:

Übersicht_Anerkennung_Führerscheine Kroatien

Quelle: mppi.hr Ministerium für See, Transport und Infrastruktur in Kroatien

anerkennung ausländischer bootsführerscheine eigner und charteryachten

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