UPDATE 01.01.2026: Die Bedingungen für die Aufenthaltssteuer / Kurtaxe sind auch in diesem Jahr gleich geblieben. Es gibt weder in der Art noch in den Beträgen Neuerungen.

Auch die Zahlung nach tatsächlichen Aufenthaltszeiten und Anzahl Personen an Bord ist weiterhin möglich.

Beide Möglichkeiten der Anmeldung findest Du hier: AUFENTHALTSSTEUER ZAHLEN 

Seit 2019 wurden die Beträge für die Aufenthaltssteuer / Kurtaxe für Boote über 7 Meter Länge angepasst. Die Gebühren für größere Boote und Yachten wurden teilweise gegenüber dem Vorjahr reduziert.

Für das Jahr 2021 gelten gelten seit Juni wieder die reduzierten Sätze für ide Kurtaxe (- 20% zu den Standard-Sätzen unten). Neu ist jedoch, dass alle Zahlungen ab sofort auch online von den Behörden abgefragt werden können. Während die letzten Jahre bei einer Kontrolle die entsprechenden Belege im Original vom Eigner gefordert wurden, können die Beamten von Kapetanija, Zoll und Polizei nun auf die Daten aus dem Zentralcomputer zugreifen. Es kann dementsprechend anhand dem Bootskennzeichen, welches an jedem Schiff angebracht sein muss, kontrolliert werden, ohne dass die Beamten an Bord müssen. Unabhängig von der Aufenthaltssteuer muss die Sicherheitsgebühr für Schiffe (ehemals Bootsvignette) jeweils für das laufende Kalenderjahr bezahlt werden

 

Wer zahlt Kurtaxe?

Gültig ab 2021: Die Aufenthaltssteuer/Kurtaxe ist nur zu zahlen, wenn tatsächlich an Bord übernachtet wird und das Boot größer als 7 Meter ist. Die ursprüngiche Aussage, dass sie gezahlt werden muss, wenn man die Möglichkeit hat, an Bord zu übernachten, wurde korrigiert. Das hätte zu einer doppelten Berechnung der Kurtaxe geführt, die ja bereits vom Hotel, Camp-Betreiber oder Appartement-Vermieter abgeführt wird.

Zusätzlich zu den bereits bekannten Zeiträumen aus 2018 wird seit 2019 auch ein 3-Tages-Paket angeboten. Ideal für alle, die nur am Wochenende an Bord übernachten oder kurze Ausflüge mit Übernachtung planen – da ist der Zeitraum mit 3 Tagen perfekt gewählt. Wer ohne gültigen Nachweis über die Zahlung der Aufenthaltssteuer / Kurtaxe angetroffen wird, muss neben der Nachzahlung der Kurtaxe / Aufenthaltssteuer auch mit hohen Geldstrafen rechnen! Die Nachzahlung der Kurtaxe ist in bar zu leisten.

 

Übersicht Aufenthaltssteuer / Kurtaxe ab 2021

Derzeit auch so noch für 2026 gültig – es kann aber zu kurzfristigen Änderungen durch das Ministerium kommen.

SchiffslängeZeitraum Euro
www.sailprofessionals.com
7 – 9 Meter 3 Tage   11.95 €*
 8 Tage   27.87 €*
 15 Tage   47.78 €*
 30 Tage   79.63 €*
 90 Tage 187.14 €*
 1 Jahr 238.90 €*
9 – 12 Meter 3 Tage   19.91 €*
 8 Tage   46.45 €*
 15 Tage   79.63 €*
 30 Tage 132.72 €*
 90 Tage 311.90 €*
 1 Jahr 398.17 €*
12 – 15 Meter 3 Tage   27.87 €*
 8 Tage   65.03 €*
 15 Tage 111.49 €*
 30 Tage 185.81 €*
 90 Tage 436.66 €*
 1 Jahr 557.44 €*
15 – 20 Meter 3 Tage   31.85 €*
 8 Tage   74.32 €*
 15 Tage 127.41 €*
 30 Tage 212.36 €*
 90 Tage 499.04 €*
 1 Jahr 637.07 €*
über 20 Meter 3 Tage   38.82 €*
 8 Tage   92.91 €*
 15 Tage 159.27 €*
 30 Tage 265.45 €*
 90 Tage 623.80 €*
 1 Jahr 796.34 €*

 

Kurtaxe bei Unterkunft an Land

Wer mit seinem Boot / seiner Yacht nur Tagestouren fährt, muss die Kurtaxe / Aufenthaltssteuer an seiner Unterkunft zahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Campingplatz, die Übernachtung im Hotel, Hostel oder Pension oder in einem Apartement mit Selbstverpflegung handelt. Der zuständige Betreiber oder Besitzer wird den Beleg für die Kurtaxe vor Ort ausstellen. Diese beträgt je nach Kategorie zwischen 0,90 Euro und 1,50 Euro pro Kopf und Nacht. Die Kurtaxe für Boote und Yachten wird pauschal nach der Länge des Bootes berechnet, egal, wie viele Personen an Bord übernachten. Online Boot anmelden Kroatien

Aufenthaltssteuer Kurtaxe für Boote in Kroatien