Aufenthaltssteuer 2021
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Seit 2019 wurden die Beträge für die Aufenthaltssteuer / Kurtaxe für Boote über 7 Meter Länge angepasst. Die Gebühren für größere Boote und Yachten wurden teilweise gegenüber dem Vorjahr reduziert.

Für das Jahr 2021 gelten gelten seit Juni wieder die reduzierten Sätze für ide Kurtaxe (- 20% zu den Standard-Sätzen unten). Neu ist jedoch, dass alle Zahlungen ab sofort auch online von den Behörden abgefragt werden können. Während die letzten Jahre bei einer Kontrolle die entsprechenden Belege im Original vom Eigner gefordert wurden, können die Beamten von Kapetanija, Zoll und Polizei nun auf die Daten aus dem Zentralcomputer zugreifen. Es kann dementsprechend anhand dem Bootskennzeichen, welches an jedem Schiff angebracht sein muss, kontrolliert werden, ohne dass die Beamten an Bord müssen. Unabhängig von der Aufenthaltssteuer muss die Sicherheitsgebühr für Schiffe (ehemals Bootsvignette) jeweils für das laufende Kalenderjahr bezahlt werden

Wer zahlt Kurtaxe?

Gültig ab 2021: Die Aufenthaltssteuer/Kurtaxe ist nur zu zahlen, wenn tatsächlich an Bord übernachtet wird und das Boot größer als 7 Meter ist. Die ursprüngiche Aussage, dass sie gezahlt werden muss, wenn man die Möglichkeit hat, an Bord zu übernachten, wurde korrigiert. Das hätte zu einer doppelten Berechnung der Kurtaxe geführt, die ja bereits vom Hotel, Camp-Betreiber oder Appartement-Vermieter abgeführt wird.

Zusätzlich zu den bereits bekannten Zeiträumen aus 2018 wird seit 2019 auch ein 3-Tages-Paket angeboten. Ideal für alle, die nur am Wochenende an Bord übernachten oder kurze Ausflüge mit Übernachtung planen – da ist der Zeitraum mit 3 Tagen perfekt gewählt. Wer ohne gültigen Nachweis über die Zahlung der Aufenthaltssteuer / Kurtaxe angetroffen wird, muss neben der Nachzahlung der Kurtaxe / Aufenthaltssteuer auch mit hohen Geldstrafen rechnen! Die Nachzahlung der Kurtaxe ist in bar zu leisten.

Übersicht Aufenthaltssteuer / Kurtaxe 2021

Derzeit auch so noch für 2024 gültig – es kann aber zu kurzfristigen Änderungen durch das Ministerium kommen.

SchiffslängeZeitraumEuro
© www.sailprofessionals.com
7 – 9 Meter 3 Tage  11.95 €*
 8 Tage  27.87 €*
 15 Tage  47.78 €*
 30 Tage  79.63 €*
 90 Tage187.14 €*
 1 Jahr238.90 €*
9 – 12 Meter 3 Tage  19.91 €*
 8 Tage  46.45 €*
 15 Tage  79.63 €*
 30 Tage132.72 €*
 90 Tage311.90 €*
 1 Jahr398.17 €*
12 – 15 Meter 3 Tage  27.87 €*
 8 Tage  65.03 €*
 15 Tage111.49 €*
 30 Tage185.81 €*
 90 Tage436.66 €*
 1 Jahr557.44 €*
15 – 20 Meter 3 Tage  31.85 €*
 8 Tage  74.32 €*
 15 Tage127.41 €*
 30 Tage212.36 €*
 90 Tage499.04 €*
 1 Jahr637.07 €*
über 20 Meter 3 Tage  38.82 €*
 8 Tage  92.91 €*
 15 Tage159.27 €*
 30 Tage265.45 €*
 90 Tage623.80 €*
 1 Jahr796.34 €*

Zum Flyer des Ministeriums und den weiteren Bestimmungen geht es HIER ansehen

Kurtaxe bei Unterkunft an Land

Wer mit seinem Boot / seiner Yacht nur Tagestouren fährt, muss die Kurtaxe / Aufenthaltssteuer an seiner Unterkunft zahlen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Campingplatz, die Übernachtung im Hotel, Hostel oder Pension oder in einem Apartement mit Selbstverpflegung handelt. Der zuständige Betreiber oder Besitzer wird den Beleg für die Kurtaxe vor Ort ausstellen. Diese beträgt je nach Kategorie zwischen 0,90 Euro und 1,50 Euro pro Kopf und Nacht. Die Kurtaxe für Boote und Yachten wird pauschal nach der Länge des Bootes berechnet, egal, wie viele Personen an Bord übernachten. Online Boot anmelden Kroatien

Aufenthaltssteuer Kurtaxe für Boote in Kroatien

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