Kroatien: Einklarieren / Ausklarieren
Reisen mit einem privaten Boot oder einer privaten Yacht innerhalb Europas ist Dank dem 1985 geschlossenen Schengener Abkommen einfach. Durch den Wegfall verschiedener Kontrollen bei der Einreise gibt es fast keine Hürden, wenn man mit dem privaten Boot oder Yacht z.B. von Frankreich nach Spanien oder auch von Griechenland nach Italien fährt. Was muss man aber beachten, wenn man nach Kroatien einreisen möchte? Denn Kroatien zählt bisher (Stand 2/2020) nicht zu den "Schengen-Staaten". Folgendes gilt zum Bootfahren in kroatischen Gewässern:
Kroatien und Schengen
Update:Seit dem 01.01.2023 ist Kroatien Mitglied des Schengener Abkommens - insofern entfällt das Ein- und Ausklarieren für Fahrten in oder aus anderen Schengen-Staaten kommend/fahrend.
Auch wenn Kroatien mittlerweile alle Bedingungen zum Schengen-Beitritt erfüllt (ausreichend Grenzbeamte / Außengrenze Schengen-Länder, technische Ausrüstung, usw.), wurde das Land bisher nicht in den Kreis der Schengen-Länder aufgenommen. Natürlich ist man sehr bestrebt und motiviert, derzeit legt aber noch ein Nachbarland ein Veto zur Aufnahme ein.
So sind bei der Einreise noch einige Dinge zu beachten. Zum einen werden die Seegrenzen genauestens kontrolliert, zum anderen geben AIS-Transponder genaue Daten zur Position wieder. Da die 12-Meilen-Zone ab den vorgelagerten Inseln zählt und nicht ab dem Küstenverlauf des Festlandes, verläuft die Seegrenze in eher unregelmäßigen Formen. Wer zum Beispiel aus Italien mit dem Schiff einreist, sollte den Grenzverlauf gut beobachten da empfindliche Strafen verhängt werden, wenn man diesen nicht beachtet.
Einklarieren
Port of Entries
Bei Einreise gilt: auf dem kürzesten Weg muß am ersten Port of Entry einklariert werden. Einige der möglichen Häfen sind nur saisonal geöffnet. Ganzjährig kann man nach den Angaben des Ministeriums hier einklarieren: Sibenik, Umag, Porec, Rovinj, Split, Pula, Rasa-Brsica, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Dubrovnik, Ploce, Korcula und Ubli. Vom 1. April bis Ende Oktober kann man zusätzlich noch in der ACI-Marina in Umag einklarieren, interessant für Skipper, die aus Nord-Italien nach Kroatien kommen. Dazu sind ebenfalls im Zeitraum April bis Oktober göffnet: Novigrad (Istra), Sali, Bozava, Primosten (Marina Kremik), Komiza auf Vis, Hvar, Vela Luka und Cavtat, ganz im Süden Kroatiens. Hier geht es zu den Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Adressen und Ansprechpartnern. Nach unserer Erfahrung wird in allen Kapetanijas sehr gutes Englisch gesprochen, viele Mitarbeiter sprechen auch Deutsch.
Abwicklung und benötigte Dokumente zum Einklarieren
Solang die Einklarierung nicht vollzogen ist, darf nur der Skipper das Schiff verlassen. Die Crew darf erst dann von Bord, wenn die Einklarierung erfolgreich abgeschlossen ist. Es werden folgende Dokumente zum Einklarieren benötigt:
- Aktuelle Crewliste mit allen Namen, Anschrift, Geburtsdatum/-Ort, Nationalität, Ausweis- oder Passnummer sowie der Angabe ob es sich um ein Crewmitglied, Skipper oder Co-Skipper handelt
- Ausweise oder Pässe aller Personen an Bord
- Reist ein Haustier mit ein, wird der EU-Heimtierpass benötigt. Für Hunde gilt: die Tollwutimpfung muss älter als 21 Tage sein. Listenhunde dürfen nicht oder nur unter Auflagen einreisen. Alle Hunde und Katzen müssen gechipt sein oder ein eindeutieges Tatoo haben. Für manche Tierarten wird zusätzlich ein Gesundheitszertifikat gerfordert.
- Gültiger Bootsführerschein des Skippers
- Bootsregistrierung - im besten Fall ein Internationaler Bootsschein
- Der Eigentümer ist nicht an Bord? Dann benötigt der Skipper eine Vollmacht, die bestätigt, dass er das Boot / die Yacht nutzen darf. Im besten Fall sollte diese in kroatischer Sprache sein, Englisch wird aber auch akzeptiert.
- aktueller Versicherungsnachweis für das Boot / die Yacht
- ggf. Dokumente vom letzten Port of Call
Die Hafenbehörden informieren gegebenenfalls weitere Behörden, wenn es für den Einklarierungsprozess notwendig ist. Dies können zum Beispiel der Zoll oder die Gesundheitsbehörde sein. Es können im Einzelfall weitere Dokumente wie zum Beispiel die CE-Bescheinigung des Schiffes oder Unterlagen zum Mehrwertsteuer-Status angefragt werden. Eine Bestätigung über die Zahlung der Mehrwertsteuer oder ein T2L-Papier sollte man in dem Fall vorweisen können.
Ändert sich die Crew während des Aufenthaltes in den kroatischen Küstengewässern, muss die Crewliste aktualisiert werden. Dies geht ohne weiteres bei jeder Kapetanija. Man benötigt dazu die Pässe der neuen Crewmitglieder, es fallen keine Kosten an. Befinden sich an Bord Personen, die nicht auf der Crewliste stehen, kann dies bei einer Kontrolle zur Annahme von Schwarz-Charter führen. Die Strafen dafür sind in Kroatien sehr hoch angesetzt.
Gebühren
Beim Einklarieren wird die sogenannte Gebühr für die Schifffahrtssicherheit (ehemals Bootsvignette) fällig. Besser bekannt als Permit oder Vignette / Vinjeta bekannt. Die Gebühr wird immer für das laufende Kalenderjahr berechnet, egal zu welchem Zeitpunkt man einklariert. Sie ist bis zum 31.12. des Jahres gültig. Die Höhe berechnet sich nach der Motorleistung und Länge des Bootes / der Yacht. Wenn Du vorab berechnen möchtest, was die Permit für Dein Boot / Deine Yacht kostet, dann nutze unseren Gebührenrechner
Neben der Permit wird auch die Kurtaxe fällig., sofern Du an Bord übernachtest und das Boot größer als 7,00 Meter ist. Die Kurtaxe wird pauschal nach der Dauer des Aufenthaltes und der Schiffslänge berechnet. Man kann sie für verschiedene Zeiträume "buchen". Sowohl die Kurtaxe als auch die Permit ist beim Einklarieren BAR und in der Landeswährung Kuna zu bezahlen. Beide Belege solltest Du für den Fall einer Kontrolle in Deiner Bordmappe aufbewahren. Die Kontrollen finden seit diesem Jahr nicht mehr unbedingt "Vis-a-Vis" statt. Anhand des Bootskennzeichens können die ausführenden Behörden in Ihrem Online-System feststellen, ob alle Gebühren bezahlt sind. Ist dies nicht der Fall, können empfindliche Strafen verhängt werden. Für eine fehlende Kurtaxe können bis zu 200 Euro Strafe berechnet werden.
Ausklarieren
Ausklarieren kann man ebenfalls an den schon obengenannten Häfen / Harbourmaster´s Offices. Man benötigt die aktuelle Crewliste und Pässe der Crew zur Vorlage. Sollte die Crewliste anders lauten, als beim Einklarieren, sollte man die ursprüngliche Liste mit entsprechenden Vermerken ebenfalls vorlegen.
Wichtig ist, hat man einmal ausklariert, müssen die kroatischen Küstengewässer auf dem schnellsten und kürzesten Weg verlassen werden. Beim erneuten Eintritt in die kroatischen Küstengewässer wird die oben beschriebene Prozedur wiederum fällig.
Wer aus Italien oder Slowenien nach Kroatien kommt, muss entsprechend aus diesen Ländern ausklariert sein. Auch wenn die Hafenämter dieser Länder diesbezüglich oft mit Unverständnis reagieren, Kroatien hält sich im Rahmen des geplanten Schengen-Beitritts zu 100% an die offiziellen Regelungen.
Sonstiges
Visa
Da wie oben schon beschrieben, Kroatien nicht zum Schengen-Raum gehört, gibt es besondere Regelungen für längere Aufenthalte. Für EU-Bürger ist kein Visum notwendig. Bei Aufenthalten länger als 90 Tage, müssen sich Besucher jedoch polizeilich melden.
Personen, die eine Schengen-Aufenthaltserlaubnis, ein Schengen-Visum (C - für zwei oder mehrere Einreisen) oder ein Visum für einen längeren Aufenthalt (D) besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien kein Visum. Personen, die aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum für die Einreise nach Kroatien benötigen, können dies online beim Ministerium für Auswärtiges beantragen.
Zoll
Als EU-Mitglied gelten in Kroatien die gleichen Vorschriften wie in allen anderen europäischen Ländern auch. Für Nicht-EU-Boote und Yachten bedeutet das, dass Sie nur noch 18 Monate im Land bleiben dürfen, bevor Einfuhrsteuer / Mehrwertsteuer zu zahlen ist. Ankommende Boote und Yachten müssen außerhalb der EU gekaufte Waren an Bord anmelden, sofern sie die für die Zollbefreiung vorgeschriebene Menge oder den Wert überschreiten. Die kroatischen Zollbeamten haben das Recht, stichprobenartige und regelmäßige Kontrollen des Schiffes hinsichtlich des Steuer- und Aufenthalts-Status des Schiffes oder der Waren an Bord durchzuführen.
Schusswaffen müssen bei der Ankunft deklariert werden. Alle Angaben zu den Schusswaffen müssen in der Cruising Permit (Reisegenehmigung) eingetragen sein.
Anders als in anderen EU-Ländern verlangt der kroatische Zoll von EU-Bootsbesitzern den Nachweis des Mehrwertsteuerstatus eines Bootes oder der Yacht. Auch wenn eine Mehrwertsteuerrechnung den Status des Bootes für Zollzwecke belegt, besteht der kroatische Zoll darauf, dass Bootsbesitzer zusätzlich zu den Mehrwertsteuerpapieren ein T2L-Papier haben. Ein T2L-Dokument wird normalerweise nicht für Boote ausgestellt, die innerhalb der EU neu verkauft wurden, sondern nur für importierte Boote.