Boots-TÜV Kroatien – Hinweis
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Bereits schon in den vergangenen Jahren mussten Boote und Yachten  bei der Registrierung unter kroatischer Flagge vorgeführt werden. Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen werden sollten, mussten dafür von den Mitarbeitern des Schiffsregisters auf Seefähigkeit kontrolliert werden – dafür musste das Schiff gekrant werden. Ebenso wurde die vorgeschriebene Mindestausrüstung für die Sicherheit auf See kontrolliert. Bei Booten unter 12 Metern und Jetski´s, die eine kommunale Zulassung bekommen haben, wurden ebenfalls die sicherheitsrelevanten Dinge kontrolliert. Sie mussten beim Hafenkapitän vorgeführt werden, bevor dieser die Registrierung aushändigte. Was ändert sich nun? Hier haben wir es formuliert:

Als erstes: Vom neuen kroatischen Gesetz sind nur Boote und Yachten unter KROATISCHER FLAGGE betroffen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Boote und Yachten die nur privat genutzt werden
  • Boote und Yachten die länger als 7 Meter sind
  • Boote und Yachten, deren Motor eine Leistung von mehr als 15 kW hat.

Eigner solcher Boote und Yachten unter kroatischer Flagge müssen einen Antrag auf die zukünftige regelmäßige Inspektion stellen. Für diesen Antrag gelten je nach Alter des Bootes / der Yacht unterschiedliche Fristen:

Bis 31.12.2015 muss der Antrag für Boote und Yachten gestellt werden, die nicht älter als 5 Jahre sind.

Boote und Yachten, die älter als 5 Jahre aber jünger als 10 Jahre sind, müssen bis spätestens 31.12.2023 zur regelmäßigen Inspektion angemeldet werden.

Ist das Boot / die Yacht älter als 10 Jahre, muss die Anmeldung bis zum 31.12.2021 erfolgen.

Derzeit ist dieses Gesetz so gültig, es wurde jedoch bereits informiert, dass voraussichtlich „nachgebessert“ wird. – Bootfahren in Kroatien

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