Boots-TÜV Kroatien, neues Gesetz – Gerüchteküche
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Schrecken für Bootseigner: In diversen Medien hält sich derzeit das Gerücht, dass aufgrund des kroatischen Gesetzes, veröffentlicht unter NN13/20 vom 31.01.2020 alle Sportboote und Yachten zu einer Art TÜV in Kroatien müssen. Diese vom kroatischen Ministerium erlassene Gesetz gilt jedoch NUR für kroatisch geflaggte Boote und Yachten. NICHT für ausländische Boote und Yachten. Diese können wie gewohnt in kroatischen Gewässern nach Zahlung der Permit und ggf. Aufenthaltssteuer (Kurtaxe) genutzt werden. Kroatisch geflaggte Boote und Schiffe müssen z.B. hinsichtlich des Umweltschutzes verschärfte Regeln einhalten. Auch gibt es für Eigner-Yachten und Charteryachten verschiedene Zeiträume, in denen diese Kontrollen / Abnahmen durchgeführt werden müssen. Sogesehen also Übergangszeit – also kann jeder unter kroatischer Flagge erst einmal wie bisher weiter Bootfahren in Kroatien!

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