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Regeln und Gesetze zum Bootfahren in Kroatien – immer aktuell
Wer regelmäßig mit dem Auto nach Kroatien fährt, kennt das bisherige System: Bei der Auffahrt auf die Autobahn wird ein Ticket gezogen, an der Ausfahrt muss angehalten und die entsprechende Maut bezahlt werden. Gerade an den großen Reisetagen gehören Warteschlangen vor den Mautstationen deshalb seit Jahren zum Bild auf kroatischen Autobahnen. Damit soll bald Schluss sein.
Kroatien führt mit Crolibertas ein vollständig elektronisches Mautsystem ein. Die wichtigste Änderung: Die Maut wird künftig im sogenannten Free-Flow-Verfahren erhoben. Fahrzeuge müssen für die Bezahlung nicht mehr an einer Mautstation anhalten. Das neue System soll ab dem 1. März 2027 vollständig angewendet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Ende 2025 verabschiedete kroatische Gesetz über die Mauterhebung – Zakon o naplati cestarine, NN 156/2025.
Crolibertas ist das neue einheitliche elektronische Mautsystem Kroatiens. Es wird auf den mautpflichtigen Autobahnen eingesetzt, die von Hrvatske autoceste (HAC), Bina Istra und Autocesta Zagreb–Macelj betrieben werden. Damit entsteht erstmals ein landesweit einheitliches elektronisches System. Die Fahrzeuge werden während der Fahrt durch spezielle Portale erfasst. Auf diesen befinden sich Kameras, Antennen und weitere Technik. Insgesamt sind für das System 212 Mautportale vorgesehen. Bereits seit Ende 2025 werden diese auf den kroatischen Autobahnen installiert. Im Juni 2026 waren bereits mehr als 50 Portale fertig gestellt.
Das Ziel: fahren statt warten: Die bisherigen Mautstationen mit Schranken verlieren damit ihre heutige Funktion. Das Fahrzeug fährt unter den Erfassungsportalen hindurch, ohne anhalten zu müssen.
Crolibertas kombiniert zwei unterschiedliche Technologien:
Automatische Kennzeichenerkennung
Für Pkw und andere leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen kann die Maut über das Kennzeichen abgerechnet werden. Kameras erfassen das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch. Das Kennzeichen ist im Mautsystem mit einem gültigen Zahlungsmittel verknüpft. Das kroatische Gesetz bezeichnet dieses Verfahren als APRP-Modell – automatische Kennzeichenerkennung.
Für die Anmeldung werden grundsätzlich benötigt:
Beim Passieren der Mautpunkte erkennt das System das Fahrzeug und ordnet die gefahrene Strecke entsprechend zu.
ENC – elektronisches Mautgerät im Fahrzeug
Alternativ können Pkw und andere leichte Fahrzeuge weiterhin Ihren ENC-Transponder verwenden. Das kleine Gerät wird im Fahrzeug angebracht und kommuniziert per 5,8-GHz-Mikrowellentechnik mit den Mautportalen – und hat auch teils seine Eigenheiten wie z.B. Disfunktion bei beschichteten Windschutzscheiben.
Für die Anmeldung über ENC werden künftig
im System hinterlegt. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht damit grundsätzlich eine Wahl: Kennzeichenerkennung oder ENC. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist dagegen die Nutzung eines ENC-Gerätes verpflichtend.
Für die meisten Kroatienurlauber dürfte die Kennzeichenerkennung die interessanteste Variante sein. Wer beispielsweise einmal oder zweimal pro Jahr mit seinem deutschen oder österreichischen Pkw nach Kroatien fährt, benötigt nach dem derzeit vorgesehenen System keinen zusätzlichen Transponder. Stattdessen kann das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen im elektronischen Mautsystem registriert und mit einem Zahlungsmittel verknüpft werden.
Wichtig: Das Gesetz unterscheidet bei der Maut grundsätzlich nicht nach Nationalität oder Zulassungsstaat des Fahrzeugs. Auch ausländische Fahrzeuge fallen unter das neue System. Eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Zulassungsstaates ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Muss man sich vor der Fahrt registrieren?
Grundsätzlich muss ein Fahrzeug in das neue elektronische Mautsystem ESNC eingebunden sein. Am einfachsten dürfte es daher sein, die Registrierung bereits vor der Einfahrt auf die kroatische Autobahn vorzunehmen.
Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten für die Anmeldung vor:
Die Möglichkeit zur Registrierung muss nach dem Gesetz 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung stehen. Damit ist das System ausdrücklich auch auf Reisende ausgelegt, die nachts, am Wochenende oder spontan nach Kroatien fahren.
Auch dafür sieht das Gesetz eine Lösung vor. Wer mit einem leichten Fahrzeug vor der Autobahnauffahrt noch nicht im System registriert wurde, muss die Registrierung spätestens an der ersten dafür vorgesehenen Schnellregistrierungsstelle durchführen. Man sollte sich darauf allerdings nicht verlassen – auch die Technik hat manchmal Tücken. Gerade zu Beginn des neuen Systems dürfte es wesentlich entspannter sein, Kennzeichen und Zahlungsmittel bereits vor Reisebeginn zu registrieren.
Das neue System arbeitet grundsätzlich mit einem hinterlegten gültigen Zahlungsmittel. Nach dem Gesetz können dazu insbesondere gehören:
Das Zahlungsmittel wird mit dem registrierten Kennzeichen beziehungsweise dem ENC-Konto verknüpft. Die eigentliche Mauterfassung erfolgt anschließend automatisch während der Fahrt.
Kann man die Maut weiterhin bar bezahlen?
Ja – aber nicht mehr wie bisher an einer Schranke bei der Autobahnausfahrt. HAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Bargeld mit Crolibertas nicht grundsätzlich abgeschafft wird. Bargeldzahlungen sollen weiterhin beispielsweise in Verkaufsbüros von HAC und den Konzessionären sowie an weiteren Verkaufsstellen möglich sein. Dort kann beispielsweise ein entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungsmittel für das elektronische System eingerichtet werden.
Der entscheidende Unterschied: An der Autobahnausfahrt hält man künftig nicht mehr an einem Kassenhäuschen an und bezahlt dort seine gefahrene Strecke.

Nein. Crolibertas ist keine klassische Vignette, wie man sie beispielsweise aus Österreich oder Slowenien kennt. Kroatien bleibt grundsätzlich bei einer streckenabhängigen Maut. Nach dem neuen Gesetz richtet sich die Maut weiterhin unter anderem nach der Länge der mautpflichtigen Strecke und der Fahrzeugkategorie.
Je nach künftiger Tarifgestaltung können außerdem Infrastrukturgebühren, externe Kosten und gegebenenfalls eine Staugebühr Bestandteil der Maut sein. Es handelt sich also nicht um: „Einmal bezahlen und für zehn Tage oder ein Jahr alle Autobahnen benutzen.“ Stattdessen wird weiterhin die tatsächliche Nutzung der mautpflichtigen Autobahnabschnitte abgerechnet – nur die technische Erfassung und Bezahlung verändert sich.
Das neue System bedeutet nicht automatisch, dass Kroatien seine Autobahnmaut pauschal erhöht oder senkt.Das neue Mautgesetz schafft allerdings zusätzliche Möglichkeiten bei der Tarifgestaltung. So können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise unterschiedliche Infrastrukturkosten, externe Kosten oder auch eine Staugebühr berücksichtigt werden. Eine solche Staugebühr ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Fahrt. Sie kann für bestimmte Autobahnen oder Abschnitte und für Zeiten mit Verkehrsüberlastung eingeführt werden; darüber entscheidet die kroatische Regierung. Auch Rabatte bleiben möglich. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen, beispielsweise in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit.
ENC wird nicht abgeschafft. Im Gegenteil: Die Technologie ist ein wesentlicher Bestandteil von Crolibertas. Allerdings verändert sich die Nutzung. Im neuen System wird der ENC-Transponder mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs und einem gültigen Zahlungsmittel verbunden.Das ist ein wichtiger Unterschied zum heutigen System. Derzeit ist ein normaler HAC-ENC grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden, sondern an eine Fahrzeugkategorie und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in verschiedenen Fahrzeugen derselben Kategorie verwendet werden.
Im neuen Crolibertas-System verlangt das Gesetz dagegen ausdrücklich die Verknüpfung von Kennzeichen + ENC-Gerät + Zahlungsmittel. Beim Durchfahren eines Mautpunktes müssen die Kennzeichen mit den im System dem verwendeten ENC zugeordneten Kennzeichen übereinstimmen. Für bestehende ENC-Nutzer ist das eine der praktisch wichtigsten Änderungen.
Und was passiert mit den heutigen Mautstationen?
Das heutige Stop-and-Go-System wird durch Free Flow ersetzt. Heute funktioniert eine typische Fahrt beispielsweise so: Autobahnauffahrt → Ticket ziehen → fahren → Mautstation → anhalten → Ticket abgeben → bar oder mit Karte bezahlen → Schranke öffnet sich → weiterfahren.
Mit Crolibertas wird daraus: Fahrzeug registrieren → Autobahn auffahren → unter den Erfassungsportalen hindurchfahren → automatische Erfassung → automatische Abrechnung.
Kein Ticket. Keine Schranke. Kein Bezahlen beim Verlassen der Autobahn. Kein Anhalten für die Mauterhebung.
Einer der Hauptgründe liegt auf der Hand: die teilweise enormen Verkehrsstaus vor den Mautstationen während der Urlaubssaison.
Crolibertas soll laut HAC unter anderem folgende Vorteile bringen:
Gerade auf der A1 Richtung Dalmatien könnte sich das in der Hauptreisezeit deutlich bemerkbar machen.
Hier sollte man aufmerksam sein. Das neue System erfasst die Fahrzeuge automatisch. Kennzeichen und weitere Fahrzeugparameter werden an den Mautpunkten elektronisch kontrolliert. Während der Fahrt muss das Kennzeichen außerdem lesbar sein. Wer eine mautpflichtige Autobahn nutzt, ohne ordnungsgemäß im elektronischen System registriert zu sein, muss nicht nur die eigentliche Maut nachzahlen.
Das neue Gesetz sieht zusätzlich einen gesetzlichen Aufschlag von 120 Euro vor.
Für Urlauber bedeutet das: Vor der ersten Autobahnfahrt sollte unbedingt geprüft werden, ob Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Zahlungsmittel korrekt hinterlegt sind – sonst kann es schnell teuer werden
Hier gab es in den vergangenen Jahren unterschiedliche Zeitangaben, weshalb in älteren Internetartikeln teilweise noch andere Termine genannt werden. Der inzwischen gesetzlich festgelegte entscheidende Termin lautet: 1. März 2027
Ab diesem Datum werden die wesentlichen Vorschriften des neuen elektronischen Mautsystems vollständig angewendet. Die technische Umstellung läuft bereits. Ende 2025 wurden die ersten Portale installiert. Im Juni 2026 waren bereits 53 Portale montiert, und Anfang Juli 2026 begann auch auf der A2 Zagreb–Macelj die Installation. Insgesamt sind 212 Portale für das System vorgesehen.

Das Wichtigste für Kroatienurlauber auf einen Blick
Bis zum Start von Crolibertas: Das heutige Mautsystem bleibt zunächst bestehen.
Fazit: Kroatiens Autobahnmaut wird moderner – aber nicht zur Vignette!
Stand: August 2026 / Angaben zusammengefasst aus den Informationen des Autobahnbetreibers – Anschauungsübersichten wurden mit KI erstellt

Anerkennung ausländischer Führerscheine: Innerhalb der Länder des Mittelmeerraumes gibt es verschieden Abkommen zur Anerkennung der Bootsführerscheine untereinander.
Letztendlich gelten jedoch die Bestimmungen der einzelnen Länder zur Anerkennung ausländischer Führerscheine / Bootsscheine. Ein amtliches kroatisches Patent wird für einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland beispielsweise in deutschen Gewässern nicht anerkannt. Dort benötigt er einen der deutschen Vereinsscheine, entsprechend dem Fahrgebiet Binnen oder Küstengewässer zum Bootfahren.
Anhand der Tabelle können Sie feststellen, ob Ihr erworbener Führerschein in Kroatien anerkannt wird und ob es Einschränkungen gibt. Die Charter-Gesellschaften richten sich nach diesen Vorgaben sowie den Vorgaben der Versicherer. Sollte Ihr Bootsführerschein / Ihr Patent hier nicht aufgeführt sein, setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrem Vercharterer in Verbindung. Es wird regelmäßig auf dem Wasser kontrolliert. Werden Sie ohne (gültigen) Führerschein angetroffen, müssen Sie mit empfindlichen Geldstrafen (bis 400,00 Euro!) rechnen.
In Kroatien werden folgende Küsten- oder See Führerscheine / Bootsscheine mit den aufgeführen Bedingungen zum Chartern eines Bootes / Einer Yacht anerkannt:
Übersicht_Anerkennung_Führerscheine Kroatien (Quelle: mppi.hr Ministerium für See, Transport und Infrastruktur in Kroatien)
Umgekehrt gibt es natürlich die gleiche Frage und wir haben uns einmal umgeschaut. Nach unseren Recherchen gilt für den Boatskipper B folgendes:
Der kroatische Boat Skipper Category B, häufig auch als „kroatisches Küstenpatent“ bezeichnet, gehört insbesondere bei deutschen und österreichischen Bootsfahrern zu den bekannten Bootsführerscheinen für das Fahren in Kroatien. Doch spätestens, wenn der nächste Urlaub nicht nach Kroatien, sondern beispielsweise nach Italien, Slowenien, Griechenland, Spanien oder Frankreich führt, stellt sich eine wichtige Frage:
Wird der kroatische Boat Skipper B auch außerhalb Kroatiens anerkannt?
Im Internet findet man dazu erstaunlich unterschiedliche Aussagen. Teilweise ist von einer Anerkennung in zahlreichen europäischen Ländern die Rede, manchmal sogar von einer „EU-weiten Gültigkeit“ / oder „internationaler Bootsführerschein“ – gern auch, um ein „Vertriebsargument“ für Bootsfahrschulen zu kreieren. Ganz so einfach ist es allerdings nicht.
Der Boat Skipper B ist ein amtlicher kroatischer Befähigungsnachweis. Das bedeutet jedoch nicht, dass er automatisch einem nationalen Bootsführerschein eines anderen EU-Landes gleichgestellt ist. Eine EU-weite Regelung nach dem Prinzip „in einem EU-Staat erworben, deshalb in allen EU-Staaten gültig“, wie man sie beispielsweise vom Pkw-Führerschein kennt, gibt es für Sportbootführerscheine nicht.
Ob man mit einem kroatischen Boat Skipper B ein Boot führen darf, hängt deshalb von mehreren Faktoren ab.
Entscheidend können insbesondere sein:
Bei einem Charterboot kommt noch ein weiterer Punkt hinzu: Die Charterfirma kann zusätzliche Anforderungen stellen. Meist liegt das aber nicht an den Vercharterern solche Einschränkungen zu diktieren sondern viel mehr an den Haftungsbedingungen der Charter-Versicherer.
Deshalb kann dieselbe Person mit demselben Boat Skipper B in einem Land problemlos fahren, während in einem anderen Land ein zusätzlicher oder anderer Befähigungsnachweis notwendig sein kann.
In Kroatien ist der Boat Skipper Category B ein amtlicher kroatischer Befähigungsnachweis. Wer den Boat Skipper B besitzt, darf im Rahmen der auf dem Befähigungsnachweis festgelegten Berechtigungen entsprechende Boote und Yachten führen.
Das gilt sowohl für das eigene Boot als auch grundsätzlich für Charterboote.Bei Charteryachten können Charterunternehmen dennoch zusätzliche Anforderungen an Erfahrung oder Qualifikation des Skippers stellen.
Eigenes Boot: JA
Charterboot: JA
Italien ist für viele Besitzer des kroatischen Boat Skipper B besonders interessant, da das Land ein beliebtes Revier für deutsche und österreichische Bootsfahrer ist. Die italienischen Vorschriften berücksichtigen ausländische Befähigungsnachweise. Dabei spielen jedoch unter anderem der Flaggenstaat des Bootes sowie die Situation des jeweiligen Bootsführers eine Rolle.
Besonders interessant ist die Situation für österreichische Bootsfahrer. Österreich schreibt für das private Führen einer österreichischen Yacht auf See grundsätzlich keinen staatlichen österreichischen Bootsführerschein nach dem gleichen System wie Deutschland vor. Deshalb kann ein österreichischer Bootsfahrer mit Boat Skipper B in Italien in einer anderen rechtlichen Situation sein als beispielsweise ein deutscher Bootsfahrer mit Wohnsitz in Deutschland.
Auch beim Charter eines italienischen Bootes können ausländische Befähigungsnachweise akzeptiert werden. Eine pauschale Aussage „Mit Boat Skipper B darf jeder in Italien jedes Sportboot fahren“ wäre dennoch zu weitgehend.
Eigenes Boot: grundsätzlich möglich – Einzelfall prüfen
Charterboot: grundsätzlich möglich – Anforderungen vorher prüfen
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu Kroatien ist Slowenien ein weiteres wichtiges Revier. Der kroatische Boat Skipper B wird dort in der Praxis weitgehend akzeptiert. Trotzdem sollte insbesondere beim Chartern eines Bootes vorher geklärt werden, ob der jeweilige Vercharterer den vorhandenen Befähigungsnachweis akzeptiert. Bei einem eigenen Boot sind zusätzlich Flaggenstaat und nationale Vorschriften zu berücksichtigen.
Eigenes Boot: grundsätzlich möglich – Voraussetzungen prüfen
Charterboot: häufig akzeptiert – vorher bestätigen lassen
Bei Deutschland muss man sehr genau unterscheiden. Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auf deutschen Gewässern ein führerscheinpflichtiges Sportboot führen möchten, ersetzt der kroatische Boat Skipper B grundsätzlich nicht den vorgeschriebenen deutschen Sportbootführerschein. Ein deutscher Bootsfahrer mit Wohnsitz in Deutschland kann deshalb nicht einfach argumentieren:
„Ich habe einen kroatischen Boat Skipper B, also darf ich damit auch in Deutschland fahren.“ So funktioniert die Anerkennung nicht.
Was ist bei einem Wohnsitz im Ausland? Interessant wird es bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Die deutsche Sportbootführerschein-Verordnung enthält besondere Regelungen für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Damit kann beispielsweise die Situation eines Deutschen mit dauerhaftem Wohnsitz in Kroatien anders zu beurteilen sein als die eines Deutschen mit Wohnsitz in München oder Hamburg.
Wohnsitz Deutschland + führerscheinpflichtiges Boot in Deutschland: Boat Skipper B allein grundsätzlich NEIN
Wohnsitz außerhalb Deutschlands: Sonderregelungen möglich – Einzelfall prüfen
Auch bei Österreich findet man häufig widersprüchliche Aussagen. Der Grund dafür ist einfach: Man muss zwischen österreichischen Binnengewässern und einem österreichischen Boot auf See unterscheiden. Auf österreichischen Seen und Binnengewässern ersetzt der kroatische Boat Skipper B nicht automatisch die dort vorgeschriebenen österreichischen Befähigungsnachweise.
Anders kann die Situation bei einer österreichischen Yacht auf dem Meer aussehen. Für österreichische Eigner ist deshalb insbesondere die Kombination aus österreichischer Flagge + kroatischem Boat Skipper B + Fahrt auf dem Meer interessant. Dabei müssen jedoch zusätzlich die Vorschriften des jeweiligen Küstenstaates beachtet werden.
Österreichische Binnengewässer: grundsätzlich NEIN
Österreichisches Boot auf See: grundsätzlich möglich – Vorschriften des Küstenstaates beachten
Spanien zeigt besonders gut, warum eine einfache Liste „In diesen Ländern gilt der Boat Skipper B“ problematisch ist. Die spanischen Vorschriften sehen Möglichkeiten zur Verwendung ausländischer Befähigungsnachweise vor. Dabei kann jedoch eine Rolle spielen, welcher Staat den Befähigungsnachweis ausgestellt hat und welche Staatsangehörigkeit bzw. welchen Wohnsitz der Skipper hat.
Damit können beispielsweise folgende Personen unterschiedlich beurteilt werden: Deutscher + Wohnsitz Deutschland + kroatischer Boat Skipper B und Deutscher + Wohnsitz Kroatien + kroatischer Boat Skipper B.
Obwohl beide Personen exakt denselben Bootsführerschein besitzen, kann die rechtliche Situation unterschiedlich sein. Gerade für Charterboote sollte deshalb vor der Buchung eine schriftliche Bestätigung des Vercharterers eingeholt werden.
Eigenes Boot: Voraussetzungen prüfen
Charterboot: Nationalität, Wohnsitz und Befähigungsnachweis prüfen
Auch Frankreich wird auf verschiedenen Webseiten als Land genannt, in dem der kroatische Boat Skipper B anerkannt werde. Eine pauschale gesetzliche Gleichstellung des kroatischen Boat Skipper B mit einem französischen Bootsführerschein lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Bei einem ausländischen Boot können wiederum andere Regelungen gelten als bei einem in Frankreich registrierten Charterboot. Deshalb gilt:
Eigenes ausländisches Boot: Flaggenstaat und französische Vorschriften prüfen
Charterboot: Anerkennung vor Buchung mit dem Vercharterer klären
Griechenland gehört zu den beliebtesten Charterrevieren Europas. Ausländische Bootsführerscheine werden dort von Charterunternehmen häufig akzeptiert. Der kroatische Boat Skipper B kann deshalb bei Charterunternehmen als Qualifikationsnachweis akzeptiert werden. Aber auch hier gilt: Die Akzeptanz durch eine Charterfirma ist nicht automatisch mit einer allgemeinen gesetzlichen Gleichstellung des Boat Skipper B gleichzusetzen.
Außerdem können Charterunternehmen zusätzliche Anforderungen an die Erfahrung des Skippers oder eines weiteren Crewmitgliedes stellen.
Eigenes Boot: Voraussetzungen und Flaggenstaat prüfen
Charterboot: häufig möglich – unbedingt vorher bestätigen lassen
| Land | Eigenes Boot | Charterboot |
|---|---|---|
| Kroatien | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Italien | ✅/⚠️ grundsätzlich möglich | ✅/⚠️ grundsätzlich möglich |
| Slowenien | ✅/⚠️ grundsätzlich möglich | ✅/⚠️ häufig akzeptiert |
| Deutschland | ❌/⚠️ abhängig insbesondere vom Wohnsitz | ⚠️ Einzelfall |
| Österreich – Binnengewässer | ❌ grundsätzlich kein Ersatz für österreichische Befähigung | – |
| Österreichisches Boot auf See | ✅/⚠️ grundsätzlich möglich | – |
| Spanien | ⚠️ Einzelfallprüfung | ⚠️ Nationalität/Wohnsitz beachten |
| Frankreich | ⚠️ Einzelfallprüfung | ⚠️ vorher bestätigen lassen |
| Griechenland | ⚠️ Einzelfallprüfung | ⚠️ häufig akzeptiert |
✅ = grundsätzlich möglich
⚠️ = abhängig von weiteren Voraussetzungen
❌ = Boat Skipper B allein grundsätzlich nicht ausreichend
In diesem Zusammenhang wird häufig das International Certificate for Operators of Pleasure Craft – ICC genannt. Grundlage dafür ist die UNECE Resolution Nr. 40. Kroatien gehört zu den Staaten, die diese Resolution anwenden. Trotzdem sollte man den kroatischen Boat Skipper B nicht automatisch mit einem ICC gleichsetzen.
Auch ein ICC bedeutet zudem nicht: „Damit darf ich automatisch in jedem europäischen Land jedes Sportboot fahren.“ Die jeweiligen nationalen Vorschriften bleiben bestehen. Besonders wichtig für Chartergäste: Ein ICC verpflichtet eine Charterfirma nicht dazu, einem Inhaber ein Boot zu überlassen. Der Vercharterer kann zusätzliche Anforderungen an Qualifikation und Erfahrung des Skippers stellen.
Bei der Frage nach der Anerkennung eines Bootsführerscheins sollte deshalb immer zuerst geklärt werden:
Bei einem eigenen Boot ist insbesondere zu prüfen: Welche Anforderungen stellt der Flaggenstaat an den Bootsführer? Anschließend muss geprüft werden: Welche Vorschriften gelten in dem Land, dessen Gewässer befahren werden? Ein Boot unter deutscher Flagge kann damit in derselben Situation anders zu beurteilen sein als ein Boot unter österreichischer oder kroatischer Flagge.
Beim Charter kommen weitere Faktoren hinzu:
Deshalb sollte man insbesondere bei einer Charter außerhalb Kroatiens vor der Buchung schriftlich bestätigen lassen, dass der vorhandene Boat Skipper B für das gewünschte Boot akzeptiert wird.
Die richtige Antwort lautet: Ja, der kroatische Boat Skipper B kann auch außerhalb Kroatiens verwendet und anerkannt werden – aber nicht automatisch und nicht unter allen Umständen.
Eine allgemeine EU-weite Anerkennung von Sportbootführerscheinen vergleichbar mit dem Pkw-Führerschein gibt es nicht. Ob der Boat Skipper B ausreicht, hängt insbesondere von Fahrgebiet, Flaggenstaat, eigenem Boot oder Charterboot und teilweise auch von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Skippers ab. Deshalb sollte man bei geplanten Fahrten außerhalb Kroatiens nicht ausschließlich auf pauschale Anerkennungslisten im Internet vertrauen.
Besonders bei einem Charterboot empfiehlt es sich, vor Abschluss des Chartervertrages eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass der vorhandene Boat Skipper B für das gewünschte Boot und Fahrgebiet akzeptiert wird.
Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere die offiziellen Vorschriften der jeweiligen Staaten maßgeblich. Wichtige Grundlagen sind unter anderem:
ACHTUNG: seit 01.03.2021 gelten wieder die höheren Sätze wie bereits gültig vom 01.01.2020 bis 01.06.2020!
Aufgrund der allgemeinen Situation hat das Ministerium entschieden, die Kurtaxe Kroatien für private Boote und Yachten zu senken. Die neue Kurtaxe-Regelung gilt zunächst bis zum 28.02.2021. Wichtige Information zum Bootfahren / Übernachtung an Bord.
Ab dem 1.7.2020 werden die Beträge für die Kurtaxe um 20% gesenkt:
Kroatien ist eines der schönsten und beliebtesten Wassersport-Reviere Europas. Mit insgesamt 6176 Küstenkilometern und mediterranem Klima ist das auch nicht ganz verwunderlich. Nicht nur die 1244 Inseln stehen dabei im Mittelpunkt der Wassersportfans, sondern auch das glasklare Wasser, unzählige Buchten und die verschiedenen Winde, die das Herz eines Seglers höher schlagen lassen. Damit dieses traumhafte Revier auch ein sicheres Revier bleibt, gibt es für die Wassersportler einiges zu beachten. Hier sind die wichtigsten Regeln und Gesetze für kroatische Gewässer:
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