Kroatischer Bootsführerschein – Übersicht / Vergleich

Kroatische Bootsführerscheine – der ultimative Ratgeber

Wenn ein Land mehr als 1777 Küstenkilometer und mit seinen Inseln sogar mehr als 6000 Küstenkilometer hat, dann kann das nur ein Paradies für Wassersportler sein! Besonders für Bootsfahrer bietet Kroatien ein perfektes Revier. Ob es nun die unberührten Inseln sind oder die lang gezogene Küste, diesen Anblick kann man nur vom Wasser aus genießen

Man kann sich dazu einem der vielen Ausflugsangebote anschließen oder aber mit dem eigenen Bootsführerschein ( kroatisches Küstenpatent ) ein Boot, eine Yacht oder einen Jetski chartern und die Inselwelt nach dem eigenen Zeitplan und den eigenen Interessen erkunden, individueller kann ein Urlaub nicht sein. Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B. im Urlaub oder bei einem Praxistraining. Aber darauf gehen wir später noch ein.

Natürlich gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, welcher Führerschein für das jeweilige Boot und Fahrgebiet benötigt wird. In Kroatien wird grundsätzlich für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug ein gültiger Bootsführerschein benötigt. Jeder, der ohne Führerschein ein Boot / eine Yacht oder auch nur einen Jet-Ski chartert/mietet, wird grundsätzlich für entstandene Schäden und Personenunfällen – im schlimmsten Fall mit Todesfolge, zu 100% haftbar gemacht.

Aber welches Patent ist nun für welchen Zweck das richtige?

Dazu haben wir einmal beim Hafenamt angefragt und wichtige Informationen erhalten.

Boat Skipper A (Voditelj Brodice Kategorija A)

Das kroatische Küstenpatent „Boat Skipper A“ ist das „kleinste“ Patent, was ein Führen von Booten erlaubt. Es kann durch eine Prüfung vor dem Hafenamt erworben werden und gilt für Boote bis 7 Meter Länge. Die Motorleistung darf nicht höher sein als 20 PS/15 KW. Also ideal für alle Bootsfahrer, die ab und zu ein kleines Sportboot fahren oder chartern möchten. Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent A beträgt 15 Jahre. Es ist innerhalb der 6-Meilen-Zone gültig und beinhaltet keine Funklizenz. Besitzer des A-Patentes können sich mit 16 Jahren direkt zur Prüfung für den Boat Skipper B anmelden, welches dann nach bestandener Prüfung gemäß den untenstehenden, altersbedingten Einschränkungen gültig ist. Das Küstenpatent A enthält keinen Funkschein und ist zeitlich nicht befristet.

kroatisches Küstenpatent A - 6 Meilen Zone

Es findet eine mündliche Prüfung statt, die Vorbereitungszeit beträgt ca. 10 Stunden. Die Kosten für das A-Patent belaufen sich auf ca. 300,- Euro. Aber ACHTUNG: Stand 8/2026 – wird aufgrund der vielen (tötlichen) Unfälle heiss über eine Änderung des Prüfungablaufes und Lernstoffes diskutiert. 

Boat Skipper B (Voditelj Brodice Kategorija B)

Dieses wohl am häufigsten genutzte kroatische Küstenpatent nennt sich „Boat Skipper Category B“. Der Führerschein „Boat Skipper B“ oder im Kroatischen Voditelj Brodice Kategorija B, ist das kroatische Pendant zum Sportbootführerschein See (SBF See) und wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastructure (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfung kann daher ausschließlich in Kroatien abgelegt werden. Wie auch schon bei dem Boatskipper A findet zum Erwerb des Patentes derzeit nur eine mündliche Prüfung statt (Änderungen werden derzeit diskutiert und vorr. Anfang 2027 bekannt gegeben und umgesetzt). Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich. Das Mindestalter für den Boat Skipper B und die Teilnahme an der Prüfung ist 16 Jahre. Ein Meilennachweis ist (Stand 8/2026 noch) nicht notwendig.

kuepaB

Das kroatische Küstenpatent „B“ ist für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten, Jetski und auch Transport- oder Fischerboote innerhalb der 12-Meilen-Zone gültig und es enthält auch den UKW-Seesprechfunk. Zusätzlich dürfen auch Charter-Yachten bis 18 Meter (bis 2025 waren es 30 BRT) ohne professionelle Crew gesteuert werden. Für Fahrer unter 18 Jahren ist die Führung eines Wasserfahrzeuges auf 20 PS / 15 KW limitiert, über 18 Jahren gibt es keine Leistungsbegrenzung mehr. Im Gegensatz zum SBF See ist der kroatische Führerschein also seit 2025 auf 18 Meter Bootslänge begrenzt.

Boatskipper B : SBF See

Übrigens behält sich Kroatien auch vor, den SBF See in den eigenen Hoheitsgewässern nur bis zu den genannten 18 Metern Bootslänge zu akzeptieren. Es gibt keine Einschränkung der Hoheitsgewässer und mit dem Boat Skipper B sind bis 3 Seemeilen vor der Küste auch kommerzielle Fahrten erlaubt. Der Boat Skipper B beinhaltet auch eine Funklizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Schiffen und Yachten (Charterschiffe ab 7 Meter) obligatorisch ist. Für Besitzer des deutschen SBF See ist hier zusätzlich ein SRC (Short Range Certificate) notwendig. Es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B. Beim Chartern obliegt es dem Vercharterer, ausländische Bootsführerscheine zu akzeptieren.

12meilenzone

Anerkannt wird das kroatische Küstenpatent außer in Kroatien auch in allen Mittelmeeranrainerstaaten. Diese Staaten sind allesamt Mitglied der IMO (International Maritime Organisation) und haben untereinander ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Bootsführerscheine abgeschlossen. In diesen Ländern kann man mit den Boatskipper B ein Schiff führen und auch chartern – sofern die eigenen Landesgesetze des Gastlandes nichts anderes vorsehen oder einschränken. Für deutsche Staatsbürger ist das kroatische Küstenpatent innerhalb der deutschen Küstengewässer leider nicht gültig.

Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 20 – 25 Stunden und die Kosten belaufen sich auf ca. 300,- Euro inkl, Vorbereitungskurs (variiert je nach Anbieter)

Boat Skipper C (Voditelj Brodice Kategorija C)

boatskipper c kroatisches küstenpatent gewerblich

Der Führerschein Boat Skipper C wird für den gewerblichen Einsatz zur Personenbeförderung auf Motor- oder Segelbooten mit gewerbsmäßiger Crew benötigt. Die Prüfung kann nur nach der Teilnahme an einem speziellen Kurs (derzeit ca. 35 Lehrstunden) bei autorisierten Ausbildungsträgern abgelegt werden. Dazu ist auch eine amtsärztliche Untersuchung (See- und Hörtest, psychologische Eignung sowie Bluttest) bei einem Amtsarzt für Maritime Angelegenheiten in Kroatien notwendig. Diese Untersuchung muss zwingend vor der Prüfung durchgeführt werden. Die erlaubte Bootslänge verändert sich nicht zum Boat Skipper B, vielmehr wird der Verwendungsbereich erweitert. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und die Gültigkeit des Patents ist auf 5 Jahre begrenzt. Die Verlängerung kann nach erneuter amtsärztlicher Untersuchung durchgeführt werden.

Weitere / höhere kroatische Patente

Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster  A – YM 100 GT (bis 100 GT) und Yachtmaster  B – YM 500 GT (bis 500 GT)  befähigen zum Führen und Kommandieren von Motoryachten & Segelyachten unabhängig vom Zweck der Reise und des Fahrtgebietes. Oberhalb dieser Scheine ist nur noch die Berufsschifffahrt angesiedelt.

Umschreibung von kroatischen Patenten

Als Besitzer eines ausländischen Patentes fragt man sich natürlich, ob man das erworbene Patent auch in ein Patent des eigenen Landes umschreiben kann, so wie es üblicherweise bei Autoführerscheinen gemacht wird. Dies ist im Bootsbereich jedoch nicht möglich, da jedes europäische Land seine eigenen Vorgaben und Regelungen zum Erwerb eines Bootsführerscheins hat. Einen einheitlichen „EU-Führerschein“ gibt es derzeit noch nicht.

Zusammenfassung: Bei der Auswahl des für sich persönlich richtigen und passenden Bootsführerscheins sollte man auch den Fahrtenbereich in die Entscheidung mit einbeziehen. Generell unterteilen manche Länder in Fahrberechtigungen für die 3, 6 und 12-Meilenzone. Die Bereiche gelten nicht immer unbedingt ab dem Festland, sondern ab den vorgelagerten Inseln, wie beispielsweise in Kroatien. Hier spricht man vom Hoheitsgebiet der Länder, in welchen immer auch die Vorschriften des jeweiligen Landes gelten – nicht die, des Ausstellungslandes des Bootsführerscheins. Ab 12 Meilen Abstand von der Küste befindet man sich in internationalen Gewässern, in denen die Gesetze und Vorschriften der einzelnen Länder keine Anwendung mehr finden, hier gilt das internationale Seerecht. Und das besagt, dass es „auf hoher See“ keine Führerscheinpflicht gibt.

Wie bekommt man das kroatische Küstenpatent?

Um das kroatische Küstenpatent A oder B zu erwerben, sollte man sich an eine ortsansässige Yacht- oder Segelschule wenden, im besten Fall spricht man hier auch Deutsch und Englisch. Eine gute Gelegenheit, wenn man nicht extra anreisen möchte, ist es, den Bootsführerschein im Urlaub zu machen. Die Yacht- oder Segelschule bereiten Sie auf die mündliche Prüfung vor und vermitteln Ihnen die wichtigsten Themen in der Theorie. Eine gute Yacht- oder Segelschule übernimmt dazu die Abwicklung mit den Behörden und die Anmeldung.

Kaffee-Patent?

Hatte das kroatische Küstenpatent füher den Ruf eines käuflichen Dokumentes (Kaffee-Patent), sieht es heute ganz anders aus. Die gesamte Abwicklung inkl. Zahlung der Gebühren läuft über das Ministerium für maritime Angelegenheiten, sodass beispielsweise die Hafenämter vor Ort gar keine Gelder oder Gebühren mehr kassieren. Das kroatische Küstenpatent wird auch von der Republik Kroatien ausgestellt, während es sich bei deutschen oder österreichischen Patenten um „Vereinsscheine“, ausgestellt beispielweise vom DSV, Deutscher Segler-Verband oder dem Yachtsportverband Österreich. Oft wird das Dokument nicht am gleichen Tag ausgestellt, in diesem Fall sollte es zum Service der Boots- oder Segelschule gehören, das Führerscheindokument abzuholen und dem „neuen Kapitän“ zuzusenden.

Unsere Empfehlung:

Der Führerschein ist im weitesten Sinne eine Bestätigung, dass man die geprüften Regeln kennt und erlaubt dem Inhaber, ein Boot oder eine Yacht zu führen oder auch zu chartern. Um dies zu erlernen, sollte man auf jeden Fall ein Praxistraining mit einem erfahrenen Skipper absolvieren. Auf Nachfrage oder auch oft im eigenen Profil präsentieren gute und erfahrene Skipper gern Ihre „Vita“ bezüglich der gesammelten Meilen. Bestenfalls hat er seine Erfahrung in verschiedenen Revieren, national und international (z.B. in der anspruchsvollen Biskaya) gesammelt.

Praxis-Training

Nach einem guten Praxistraining sollte man die wichtigsten Manöver kennen und können und wissen, wie man seine Crew führt. Nicht nur die Manöverplanung und –durchführung gehören zum Lehrplan eines Praxis- oder Skippertrainings sondern auch Törnplanung, Taktik und Entscheidungsfindung, Schiffs- und Crewführung, die ausführliche Planung und Umsetzung von Hafen- und Ankermanövern, moderne Navigation und AIS Radar, die Logbuchführung, Sicherheit an Bord und Risikomanagement, Motorentechnik, Bordelektrik, Meteo (Wetterkunde und Wettervorhersage mit moderner Technik), Knotenkunde, Seemannschaft und eine Nachtansteuerung sollten ausreichend besprochen und behandelt werden.

Im Praxistraining sollten alle Teilnehmer verschiedene Manöver selbst ausführen, das Ruder aktiv in die Hand nehmen, um selbst ein Gefühl für Windkräfte, Radeffekt und Wellenschlag zu bekommen. Weitere sinnvolle Informationen aus einem Praxistraining sind z.B. auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Geschwindigkeiten und den daraus resultierenden Kraftstoffverbräuchen. Geschwindigkeitsvorgaben unter Land und Folgen bei Nichteinhaltung. Gerade in Kroatien werden dafür in der Sommer-Saison immer wieder unzählige Strafen ausgesprochen, teilweise sogar bis 2000,00 Euro da sich „Fehlverhalten“ addiert.

Plan B: Törn mit Skipper

Wer aber noch nicht im Besitz eines kroatischen Küstenpatents ist, muss trotzdem nicht auf einen tollen Urlaub auf einer Yacht verzichten. Auch dafür gibt es Möglichkeiten. Verschiedene Modelle ermöglichen die Teilnahme am Wassersporturlaub, ohne dass man selbst eine Yacht steuern muss. Mehr erfahren

Veröffentlicht 27.09.2017 / Überarbeitet 1/2025 – Bilder teilweise KI-generiert