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Maut PKW/Trailer, Wohnmobil/Trailer, Wohnwagen

Was gilt für Wohnwagen, Bootstrailer und Wohnmobile?

Für viele Kroatienurlauber ist eine Frage besonders wichtig: Wie funktioniert das neue Mautsystem mit Wohnwagen, Bootstrailer oder Wohnmobil?

Grundsätzlich gilt Crolibertas auch für diese Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen ebenso wie für normale PKWs. Entscheidend für die Höhe der Maut bleibt dabei die jeweilige Fahrzeugkategorie. Das neue System ändert also in erster Linie die Art der Erfassung und Bezahlung – Anhänger werden durch die Umstellung nicht plötzlich „mautfrei“.

Pkw mit Wohnwagen

Wer mit einem normalen Pkw und angehängtem Wohnwagen nach Kroatien fährt, wird auch künftig als Fahrzeugkombination behandelt. Nach der derzeitigen kroatischen Mautklassifizierung gehören Fahrzeuge der Pkw-Kategorie I, die einen Anhänger ziehen, zur Mautkategorie II – unabhängig von der Anzahl der Achsen oder der Höhe des Anhängers. Das bedeutet: Ein Pkw, der allein in Kategorie I fällt, wird mit angehängtem Wohnwagen höher eingestuft.

Mit Crolibertas entfällt lediglich das Anhalten an der Mautstation. Die Fahrzeugkombination wird während der Fahrt elektronisch erkannt und entsprechend der geltenden Fahrzeugkategorie abgerechnet.

Pkw mit Bootstrailer

Für einen Pkw mit Bootstrailer gilt grundsätzlich dasselbe wie für einen Pkw mit Wohnwagen. Auch hier handelt es sich mautrechtlich um einen Pkw mit Anhänger. Ein Fahrzeug der Kategorie I mit Bootstrailer fällt nach der derzeitigen Klassifizierung in Kategorie II.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um

  • einen einachsigen Bootstrailer,
  • einen Tandemtrailer,
  • einen kleinen Anhänger oder
  • einen Wohnwagen

handelt. Entscheidend ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Gerade für Bootsfahrer ist dieser Punkt wichtig: Nur das Kennzeichen des Pkw zu betrachten und mit dem normalen Pkw-Mautpreis zu rechnen, wäre falsch. Das System muss erkennen, dass das Fahrzeug einen Anhänger zieht, damit die richtige Mautkategorie berechnet wird.

Muss auch das Kennzeichen des Wohnwagens oder Bootstrailers registriert werden?

Hier sollte man mit endgültigen Aussagen derzeit noch vorsichtig sein. Das neue Mautgesetz und die bislang veröffentlichten Informationen beschreiben die Registrierung des Fahrzeugs und die automatische Kennzeichenerkennung. Wie die Registrierung von ausländischen Fahrzeugkombinationen mit eigenem Anhängerkennzeichen im endgültigen Crolibertas-Webportal beziehungsweise in der App konkret dargestellt wird, ist in den derzeit veröffentlichten Benutzerinformationen noch nicht detailliert genug beschrieben.

Vor dem Start des Systems sollte deshalb geprüft werden, ob bei einem Pkw mit deutschem oder österreichischem Wohnwagen beziehungsweise Bootstrailer zusätzlich das Kennzeichen des Anhängers hinterlegt werden muss. Wir halten Euch dazu auf dem Laufenden! Sobald Crolibertas die endgültige Registrierungsmaske veröffentlicht, dürfte dieser Punkt eindeutig geklärt sein.

Was gilt für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen?

Bei Wohnmobilen ist nicht allein entscheidend, dass es sich um ein „Wohnmobil“ handelt. Für die kroatische Maut spielen insbesondere zulässige Gesamtmasse, Achszahl und Fahrzeughöhe eine Rolle. Nach der derzeitigen HAC-Klassifizierung gehören zweiachsige Kraftfahrzeuge mit einer Höhe von mehr als 1,90 m und einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg zur Kategorie II.

Damit fallen viele klassische Wohnmobile bis 3,5 t bereits heute in Kategorie II. Für Crolibertas gehören Fahrzeuge bis 3,5 t grundsätzlich zu den leichten Fahrzeugen. Der Nutzer kann daher zwischen automatischer Kennzeichenerkennung und ENC wählen. Ein zusätzlicher ENC-Transponder ist für ein typisches Wohnmobil bis 3,5 t nach den derzeit veröffentlichten Crolibertas-Regeln also nicht zwingend erforderlich.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen: Hier wird ENC wichtig

Anders sieht es bei schweren Wohnmobilen aus. Fahrzeuge über 3,5 t werden nach dem derzeitigen HAC-System abhängig von Achszahl und Fahrzeugkombination den höheren Mautkategorien III beziehungsweise IV zugeordnet. Mit Einführung von Crolibertas kommt ein weiterer wichtiger Unterschied hinzu:

Für schwere Fahrzeuge ist die Nutzung eines ENC-Gerätes verpflichtend.

Besitzer großer Wohnmobile über 3,5 t können sich daher nicht einfach ausschließlich auf die automatische Kennzeichenerkennung verlassen. Wer beispielsweise mit einem großen Reisemobil mit 4,5 t, 5 t oder mehr nach Kroatien fährt, sollte sich rechtzeitig vor der Reise mit der Beschaffung und Registrierung des benötigten ENC-Gerätes beschäftigen.

Und wenn das Wohnmobil zusätzlich einen Anhänger zieht?

Dann kann sich die Fahrzeugkategorie nochmals verändern. Bei Fahrzeugen über 3,5 t berücksichtigt die kroatische Mautklassifizierung sowohl die Achszahl des Zugfahrzeugs als auch die Achsen des Anhängers.

So unterscheidet das heutige System unter anderem zwischen:

  • schweren Motorfahrzeugen ohne Anhänger,
  • zweiachsigen Fahrzeugen über 3,5 t mit einachsigem Anhänger,
  • zweiachsigen Fahrzeugen über 3,5 t mit zwei- oder mehrachsigem Anhänger und
  • dreiachsigen schweren Fahrzeugen mit Anhänger.

Ein großes Wohnmobil mit Anhänger kann daher in eine andere und entsprechend teurere Mautkategorie fallen als dasselbe Wohnmobil ohne Anhänger. 

maut 2027 kroatien

Für Camper und Bootsfahrer besonders wichtig: Für die Reiseplanung ab 2027 kann man sich deshalb zunächst folgende Faustregel merken:

Pkw ohne Anhänger: In der Regel leichte Fahrzeugklasse – Kennzeichenerkennung oder ENC möglich.

Pkw + Wohnwagen: Anhänger wird bei der Mautklassifizierung berücksichtigt; nach der derzeitigen Klassifizierung in der Regel Kategorie II.

Pkw + Bootstrailer: Wie beim Wohnwagen wird der Anhänger berücksichtigt; ein Pkw der Kategorie I wird mit Anhänger derzeit Kategorie II zugeordnet.

Wohnmobil bis 3,5 t: In der Regel leichtes Fahrzeug; automatische Kennzeichenerkennung oder ENC möglich. Viele Wohnmobile fallen aufgrund ihrer Höhe bereits heute in Mautkategorie II.

Wohnmobil über 3,5 t: Schweres Fahrzeug; mit Crolibertas wird ein ENC-Gerät verpflichtend.

Wohnmobil über 3,5 t + Anhänger: ENC verpflichtend; die konkrete Mautkategorie richtet sich zusätzlich nach der Achszahl beziehungsweise der Fahrzeugkombination.

 

Unser Tipp für die Kroatienreise 2027

Wer mit Wohnwagen, Bootstrailer oder einem größeren Wohnmobil nach Kroatien fährt, sollte vor der ersten Autobahnfahrt besonders sorgfältig kontrollieren, ob das Fahrzeug beziehungsweise die Fahrzeugkombination im neuen Crolibertas-System korrekt erfasst ist. Bei einem normalen Pkw ist eine falsche Eingabe möglicherweise schnell zu erkennen. Bei Wohnmobilen und Gespannen können dagegen Höhe, Gewicht, Achszahl und Anhänger Auswirkungen auf die Mautkategorie haben.

Insbesondere Besitzer von Bootstrailern sollten deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass die Registrierung ihres Pkw automatisch alle Angaben zum Gespann abdeckt. Da das endgültige Registrierungsportal und sämtliche Detailabläufe für ausländische Gespanne noch nicht vollständig veröffentlicht sind, empfiehlt sich vor der ersten Reise unter Crolibertas ein kurzer Check der offiziellen Informationen.

Wichtig: Crolibertas verändert die Art der Mauterhebung – es macht aus einem Pkw mit Wohnwagen oder Bootstrailer aber keinen normalen Pkw ohne Anhänger.

Sie haben bereits eine ENC-Box?

Dann müssen Sie voraussichtlich keine neue ENC-Box kaufen. Bereits vorhandene ENC-Geräte sollen auch mit Crolibertas weiterverwendet werden können. Neu ist jedoch, dass das ENC-Gerät im neuen System mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs und einem gültigen Zahlungsmittel verknüpft sein muss.

Wer eine ältere ENC-Box besitzt, bei der bislang kein Kennzeichen hinterlegt wurde, muss diese Zuordnung daher für das neue System ergänzen. Die kroatischen Autobahnbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, bestehenden ENC-Nutzern die Übernahme ihrer Geräte in das neue System zu ermöglichen.

Wie die nachträgliche Registrierung des Kennzeichens für bestehende ENC-Kunden konkret durchgeführt wird, hat Crolibertas derzeit noch nicht abschließend veröffentlicht. – Sobald dies fest steht, findet Ihr hier alle Informationen dazu sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

ENC-Box vorab kaufen:

Seit November 2025 verkauft Hrvatske autoceste (HAC) ENC-Geräte online. Der aktuelle Preis beträgt 15 € inkl. MwSt., und HAC nennt ausdrücklich eine kostenlose Lieferung an die angegebene Adresse. Bestellbar sind Geräte für alle verfügbaren Fahrzeugkategorien im Postpaid-Modell; die hinterlegte Zahlungskarte wird bei der Autobahnnutzung belastet.

Für Wohnmobilfahrer über 3,5 t ist das grundsätzlich sehr praktisch: Sie könnten die benötigte ENC also bereits vor der Kroatienfahrt bestellen, statt erst an einer Mautstation eine Box kaufen zu müssen. Was ich derzeit noch nicht eindeutig bestätigt finde, ist, in welche Länder HAC die kostenlose Lieferung anbietet – insbesondere, ob direkt nach Deutschland und Österreich geliefert wird. Die HAC-Veröffentlichung spricht lediglich von Lieferung „an Ihre Adresse“.

Alternativ kann die ENC weiterhin nach der Einreise nach Kroatien gekauft werden. HAC führt Verkaufsbüros beispielsweise in Bregana, Zagreb, Lučko, Varaždin, Rijeka, Zadar-Istok und Dugopolje; dort können ENC-Geräte gekauft und bestehende Geräte verwaltet werden. Darüber hinaus verkauft HAC ENC-Pakete an zahlreichen Mautstationen, teilweise rund um die Uhr, darunter Bregana, Zagreb-Lučko, Karlovac, Dugopolje, Zagreb-Istok, Lipovac, Sveta Helena und Rijeka.

© Sailprofessionals / Kornati Services d.o.o (2026)

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Kroatien – neue Maut ab 2027

Kroatien schafft die Mautstationen ab – so funktioniert das neue Mautsystem Crolibertas ab 2027

Wer regelmäßig mit dem Auto nach Kroatien fährt, kennt das bisherige System: Bei der Auffahrt auf die Autobahn wird ein Ticket gezogen, an der Ausfahrt muss angehalten und die entsprechende Maut bezahlt werden. Gerade an den großen Reisetagen gehören Warteschlangen vor den Mautstationen deshalb seit Jahren zum Bild auf kroatischen Autobahnen. Damit soll bald Schluss sein.

Kroatien führt mit Crolibertas ein vollständig elektronisches Mautsystem ein. Die wichtigste Änderung: Die Maut wird künftig im sogenannten Free-Flow-Verfahren erhoben. Fahrzeuge müssen für die Bezahlung nicht mehr an einer Mautstation anhalten. Das neue System soll ab dem 1. März 2027 vollständig angewendet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Ende 2025 verabschiedete kroatische Gesetz über die Mauterhebung – Zakon o naplati cestarine, NN 156/2025.

Was ist Crolibertas?

Crolibertas ist das neue einheitliche elektronische Mautsystem Kroatiens. Es wird auf den mautpflichtigen Autobahnen eingesetzt, die von Hrvatske autoceste (HAC), Bina Istra und Autocesta Zagreb–Macelj betrieben werden. Damit entsteht erstmals ein landesweit einheitliches elektronisches System. Die Fahrzeuge werden während der Fahrt durch spezielle Portale erfasst. Auf diesen befinden sich Kameras, Antennen und weitere Technik. Insgesamt sind für das System 212 Mautportale vorgesehen. Bereits seit Ende 2025 werden diese auf den kroatischen Autobahnen installiert. Im Juni 2026 waren bereits mehr als 50 Portale fertig gestellt.

Das Ziel: fahren statt warten: Die bisherigen Mautstationen mit Schranken verlieren damit ihre heutige Funktion. Das Fahrzeug fährt unter den Erfassungsportalen hindurch, ohne anhalten zu müssen.

Wie funktioniert die neue kroatische Maut?

Crolibertas kombiniert zwei unterschiedliche Technologien:

Automatische Kennzeichenerkennung

Für Pkw und andere leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen kann die Maut über das Kennzeichen abgerechnet werden. Kameras erfassen das Kennzeichen des Fahrzeugs automatisch. Das Kennzeichen ist im Mautsystem mit einem gültigen Zahlungsmittel verknüpft. Das kroatische Gesetz bezeichnet dieses Verfahren als APRP-Modell – automatische Kennzeichenerkennung.

Für die Anmeldung werden grundsätzlich benötigt:

  • das Kennzeichen des Fahrzeugs und
  • ein gültiges Zahlungsmittel.

Beim Passieren der Mautpunkte erkennt das System das Fahrzeug und ordnet die gefahrene Strecke entsprechend zu.

ENC – elektronisches Mautgerät im Fahrzeug

Alternativ können Pkw und andere leichte Fahrzeuge weiterhin Ihren ENC-Transponder verwenden. Das kleine Gerät wird im Fahrzeug angebracht und kommuniziert per 5,8-GHz-Mikrowellentechnik mit den Mautportalen – und hat auch teils seine Eigenheiten wie z.B. Disfunktion bei beschichteten Windschutzscheiben.

Für die Anmeldung über ENC werden künftig

  • Kennzeichen (kein Fahrzeugwechsel ohne Anmeldung mehr möglich)
  • Seriennummer bzw. Barcode des ENC-Geräts und
  • ein gültiges Zahlungsmittel

im System hinterlegt. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen besteht damit grundsätzlich eine Wahl: Kennzeichenerkennung oder ENC. Für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist dagegen die Nutzung eines ENC-Gerätes verpflichtend.

Was bedeutet das für Urlauber aus Deutschland und Österreich?

Für die meisten Kroatienurlauber dürfte die Kennzeichenerkennung die interessanteste Variante sein. Wer beispielsweise einmal oder zweimal pro Jahr mit seinem deutschen oder österreichischen Pkw nach Kroatien fährt, benötigt nach dem derzeit vorgesehenen System keinen zusätzlichen Transponder. Stattdessen kann das Fahrzeug mit seinem Kennzeichen im elektronischen Mautsystem registriert und mit einem Zahlungsmittel verknüpft werden.

Wichtig: Das Gesetz unterscheidet bei der Maut grundsätzlich nicht nach Nationalität oder Zulassungsstaat des Fahrzeugs. Auch ausländische Fahrzeuge fallen unter das neue System. Eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Zulassungsstaates ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Muss man sich vor der Fahrt registrieren?

Grundsätzlich muss ein Fahrzeug in das neue elektronische Mautsystem ESNC eingebunden sein. Am einfachsten dürfte es daher sein, die Registrierung bereits vor der Einfahrt auf die kroatische Autobahn vorzunehmen.

Das Gesetz sieht mehrere Möglichkeiten für die Anmeldung vor:

  • über ein einheitliches nationales Webportal,
  • über mobile Apps,
  • über andere digitale Dienste,
  • über Online-Banking-Angebote teilnehmender Kreditinstitute,
  • über spezielle Fahrspuren zur schnellen Registrierung,
  • in Verkaufsstellen der Autobahnbetreiber sowie
  • bei autorisierten Verkaufsstellen von Drittanbietern.

Die Möglichkeit zur Registrierung muss nach dem Gesetz 24 Stunden täglich und sieben Tage pro Woche zur Verfügung stehen. Damit ist das System ausdrücklich auch auf Reisende ausgelegt, die nachts, am Wochenende oder spontan nach Kroatien fahren.

Was passiert, wenn ich ohne vorherige Registrierung auf die Autobahn fahre?

Auch dafür sieht das Gesetz eine Lösung vor. Wer mit einem leichten Fahrzeug vor der Autobahnauffahrt noch nicht im System registriert wurde, muss die Registrierung spätestens an der ersten dafür vorgesehenen Schnellregistrierungsstelle durchführen. Man sollte sich darauf allerdings nicht verlassen – auch die Technik hat manchmal Tücken. Gerade zu Beginn des neuen Systems dürfte es wesentlich entspannter sein, Kennzeichen und Zahlungsmittel bereits vor Reisebeginn zu registrieren.

Wie wird bezahlt?

Das neue System arbeitet grundsätzlich mit einem hinterlegten gültigen Zahlungsmittel. Nach dem Gesetz können dazu insbesondere gehören:

  • Kreditkarte,
  • Debitkarte,
  • Service-/Flottenkarte oder
  • ein ausreichend gedecktes Prepaid-Guthaben.

Das Zahlungsmittel wird mit dem registrierten Kennzeichen beziehungsweise dem ENC-Konto verknüpft. Die eigentliche Mauterfassung erfolgt anschließend automatisch während der Fahrt.

Kann man die Maut weiterhin bar bezahlen?

Ja – aber nicht mehr wie bisher an einer Schranke bei der Autobahnausfahrt. HAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Bargeld mit Crolibertas nicht grundsätzlich abgeschafft wird. Bargeldzahlungen sollen weiterhin beispielsweise in Verkaufsbüros von HAC und den Konzessionären sowie an weiteren Verkaufsstellen möglich sein. Dort kann beispielsweise ein entsprechendes Guthaben bzw. Zahlungsmittel für das elektronische System eingerichtet werden.

Der entscheidende Unterschied: An der Autobahnausfahrt hält man künftig nicht mehr an einem Kassenhäuschen an und bezahlt dort seine gefahrene Strecke.

Muss ich eine Vignette kaufen?

Nein. Crolibertas ist keine klassische Vignette, wie man sie beispielsweise aus Österreich oder Slowenien kennt. Kroatien bleibt grundsätzlich bei einer streckenabhängigen Maut. Nach dem neuen Gesetz richtet sich die Maut weiterhin unter anderem nach der Länge der mautpflichtigen Strecke und der Fahrzeugkategorie.

Je nach künftiger Tarifgestaltung können außerdem Infrastrukturgebühren, externe Kosten und gegebenenfalls eine Staugebühr Bestandteil der Maut sein. Es handelt sich also nicht um: „Einmal bezahlen und für zehn Tage oder ein Jahr alle Autobahnen benutzen.“ Stattdessen wird weiterhin die tatsächliche Nutzung der mautpflichtigen Autobahnabschnitte abgerechnet – nur die technische Erfassung und Bezahlung verändert sich.

Ändern sich dadurch die Mautpreise?

Das neue System bedeutet nicht automatisch, dass Kroatien seine Autobahnmaut pauschal erhöht oder senkt.Das neue Mautgesetz schafft allerdings zusätzliche Möglichkeiten bei der Tarifgestaltung. So können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise unterschiedliche Infrastrukturkosten, externe Kosten oder auch eine Staugebühr berücksichtigt werden. Eine solche Staugebühr ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Fahrt. Sie kann für bestimmte Autobahnen oder Abschnitte und für Zeiten mit Verkehrsüberlastung eingeführt werden; darüber entscheidet die kroatische Regierung. Auch Rabatte bleiben möglich. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen, beispielsweise in Abhängigkeit von der Nutzungshäufigkeit.

Was passiert mit dem bisherigen ENC?

ENC wird nicht abgeschafft. Im Gegenteil: Die Technologie ist ein wesentlicher Bestandteil von Crolibertas. Allerdings verändert sich die Nutzung. Im neuen System wird der ENC-Transponder mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs und einem gültigen Zahlungsmittel verbunden.Das ist ein wichtiger Unterschied zum heutigen System. Derzeit ist ein normaler HAC-ENC grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden, sondern an eine Fahrzeugkategorie und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in verschiedenen Fahrzeugen derselben Kategorie verwendet werden.

Im neuen Crolibertas-System verlangt das Gesetz dagegen ausdrücklich die Verknüpfung von Kennzeichen + ENC-Gerät + Zahlungsmittel. Beim Durchfahren eines Mautpunktes müssen die Kennzeichen mit den im System dem verwendeten ENC zugeordneten Kennzeichen übereinstimmen. Für bestehende ENC-Nutzer ist das eine der praktisch wichtigsten Änderungen.

Und was passiert mit den heutigen Mautstationen?

Das heutige Stop-and-Go-System wird durch Free Flow ersetzt. Heute funktioniert eine typische Fahrt beispielsweise so: Autobahnauffahrt → Ticket ziehen → fahren → Mautstation → anhalten → Ticket abgeben → bar oder mit Karte bezahlen → Schranke öffnet sich → weiterfahren.

Mit Crolibertas wird daraus: Fahrzeug registrieren → Autobahn auffahren → unter den Erfassungsportalen hindurchfahren → automatische Erfassung → automatische Abrechnung.

Kein Ticket. Keine Schranke. Kein Bezahlen beim Verlassen der Autobahn. Kein Anhalten für die Mauterhebung.

Warum führt Kroatien das neue System ein?

Einer der Hauptgründe liegt auf der Hand: die teilweise enormen Verkehrsstaus vor den Mautstationen während der Urlaubssaison.

Crolibertas soll laut HAC unter anderem folgende Vorteile bringen:

  • freien Verkehrsfluss,
  • keine Stopps an Mautstellen,
  • kürzere Reisezeiten,
  • vollständig digitale Mauterhebung,
  • geringere Betriebskosten,
  • weniger Kraftstoffverbrauch und
  • geringere Emissionen durch weniger Staus und Stop-and-Go-Verkehr.

Gerade auf der A1 Richtung Dalmatien könnte sich das in der Hauptreisezeit deutlich bemerkbar machen.

Was passiert, wenn man die Maut nicht korrekt registriert oder bezahlt?

Hier sollte man aufmerksam sein. Das neue System erfasst die Fahrzeuge automatisch. Kennzeichen und weitere Fahrzeugparameter werden an den Mautpunkten elektronisch kontrolliert. Während der Fahrt muss das Kennzeichen außerdem lesbar sein. Wer eine mautpflichtige Autobahn nutzt, ohne ordnungsgemäß im elektronischen System registriert zu sein, muss nicht nur die eigentliche Maut nachzahlen.

Das neue Gesetz sieht zusätzlich einen gesetzlichen Aufschlag von 120 Euro vor.

Für Urlauber bedeutet das: Vor der ersten Autobahnfahrt sollte unbedingt geprüft werden, ob Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Zahlungsmittel korrekt hinterlegt sind – sonst kann es schnell teuer werden

Wann startet Crolibertas genau?

Hier gab es in den vergangenen Jahren unterschiedliche Zeitangaben, weshalb in älteren Internetartikeln teilweise noch andere Termine genannt werden. Der inzwischen gesetzlich festgelegte entscheidende Termin lautet: 1. März 2027

Ab diesem Datum werden die wesentlichen Vorschriften des neuen elektronischen Mautsystems vollständig angewendet. Die technische Umstellung läuft bereits. Ende 2025 wurden die ersten Portale installiert. Im Juni 2026 waren bereits 53 Portale montiert, und Anfang Juli 2026 begann auch auf der A2 Zagreb–Macelj die Installation. Insgesamt sind 212 Portale für das System vorgesehen.

Das Wichtigste für Kroatienurlauber auf einen Blick

Bis zum Start von Crolibertas: Das heutige Mautsystem bleibt zunächst bestehen.

  • Ab 1. März 2027: Die Maut wird im neuen elektronischen Free-Flow-System erhoben.
  • Pkw und leichte Fahrzeuge bis 3,5 t: Wahl zwischen Kennzeichenerkennung und ENC.
  • Fahrzeuge über 3,5 t: ENC ist verpflichtend.
  • Keine Vignette: Kroatien behält eine streckenabhängige Maut.
  • Keine Schrankenstopps: Die Fahrzeuge werden während der Fahrt erfasst.
  • Ausländische Fahrzeuge: Das System gilt selbstverständlich auch für deutsche, österreichische und andere ausländische Kennzeichen.
  • Bezahlung: Kennzeichen beziehungsweise ENC werden mit einem gültigen Zahlungsmittel verbunden.
  • Bargeld: Bleibt grundsätzlich möglich, aber nicht mehr durch Barzahlung beim Verlassen der Autobahn an der bisherigen Mautkasse.
  • Vorher registrieren: Für Urlauber dürfte die Online-Registrierung vor Reisebeginn die einfachste Variante sein.

Fazit: Kroatiens Autobahnmaut wird moderner – aber nicht zur Vignette!

Stand: August 2026 / Angaben zusammengefasst aus den Informationen des Autobahnbetreibers – Anschauungsübersichten wurden mit KI erstellt

© Sailprofessionals / Kornati Services d.o.o (2026)

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