Rettungsinseln für kroatische Schiffe
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Alle Boote und Yachten unter kroatischer Flagge von 12 – 15 Metern die bisher im Schiffsregister eingetragen waren, müssen zukünftig eine Rettungsinsel mitführen. Neu registrierte Yachten der gleichen Größe in kroatischen Gewässern müssen entsprechend bis spätestens 31.12.2022 mit Rettungsinseln ausgerüstet sein. Bereits unter kroatischer Flagge zugelassenen Yachten haben Zeit bis 31.12.2024, eine entsprechende Rettungsinsel gem. der zugelassenen Personenzahl nachzurüsten. Kroatische Yachten, die internationale Gewässer befahren, müssen dabei ebenfalls bis spätestens 31.12.2022 mit einer entsprechenden Rettungsinsel ausgestattet sein.

Eine regelmäßige, den Vorgaben entsprechende Wartung der Rettungsinseln ist außerdem verpflichtend. Diese Information stammt vom kroatischen Ministerium für See mit Datum vom 16.03.2021 https://mmpi.gov.hr

Regelung zur Rettungsinsel auf Booten und Yachten zwischen 12 und 15 Metern (Mindestausstattung)

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